Der RSC Osnabrück hat die Spielwertung der Begegnung gegen den ASV Bonn mit Bestürzung und Unverständnis aufgenommen. Leider wurde unserem Antrag nach §58 – Höhere Gewalt – der Spielordnung des RBB Handbuchs auf nicht-schuldhaftes Nichtantreten, und somit einer möglichen Neuansetzung des Spiels, nicht entsprochen.
Vor allem hat es uns bestürzt, zu erfahren, dass der ASV Bonn den Antrag auf Spielverlust gegen den RSC Osnabrück gestellt hat, und somit offenbar kein Interesse an der sportlichen Ermittlung des Herbstmeisters seitens des ASV besteht, obwohl zuvor in einer öffentlichen Bekanntmachung gegenteiliges behauptet wurde. Zudem wehren wir uns gegen das Argument, dass wir nicht „alles notwendige und machbare“ dafür getan hätten, pünktlich in Bonn anzutreten. Wir möchten gar keine Diskussion darüber anstoßen, wann wir hätten losfahren sollen oder ob eine Übernachtung im Rahmen unseres Budgets gewesen wäre. Einzig und allein zählt der Fakt, dass nach mehrmaligem Verlust der Kontrolle über unser Fahrzeug, ein sicheres Ankommen in Bonn nicht gewährleistet werden konnte. Aus diesem Grund haben wir der Unversehrtheit aller Spieler klare Priorität eingeräumt und entschieden, umzukehren. Zu dieser Entscheidung stehen wir nach wie vor.
Wir wünschen niemandem, jemals in die Situation zu kommen, zwischen körperlicher Unversehrtheit der Spieler und sportlichem Erfolg des Vereins entscheiden zu müssen.
PM: RSC Osnabrück